Geplante Pooltestungen

07.09.2021

Liebe Eltern der Grundschule Merkendorf,

damit Sie sich schon einmal informieren können, was das KM geplant hat.

 

Es ist noch alles in Planung und über mehr Informationen verfügen wir Schule leider auch nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anne Hirsch

 

Ablauf der PCR-Pooltestungen

Die Testungen finden zweimal wöchentlich statt. Bei jeder Testung entnehmen die Kinder nacheinander zwei Proben:

 

Entnahme der „Poolproben“

Bei einem PCR-Pooltest werden Speichelproben von mehreren Personen gemeinsam in einer Gesamtprobe (dem „Pool“) untersucht. Die Probenentnahme geschieht durch einen „Lollitest“, einem gerade für jüngere Kinder sehr einfach anwendbaren Verfahren, bei dem die Schülerinnen und Schüler für 30 Sekunden an einem Abstrichtupfer lutschen wie an einem Lolli. Alle Abstrichtupfer einer Klasse kommen gemeinsam in einen Behälter. Es entsteht eine Sammelprobe.

 

„Rückstellproben“

Sollte ein Pool positiv auf eine Infektion mit Covid-19 getestet werden, muss zeitnah ermittelt werden, welches Kind betroffen ist. Dafür ist eine in-dividuelle Nachtestung erforderlich. Damit so schnell wie möglich klar ist, welches Kind im Pool infiziert ist und in häusliche Quarantäne muss und welche Kinder den Unterricht ganz regulär weiter besuchen können, wer-den neben den Poolproben bei jeder Testung auch Individualproben („Rückstellproben“) genommen, die gemeinsam mit den anderen Proben (dem Pool) abgeholt werden. Sollte ein Pool positiv sein, können die Proben in der Regel noch über Nacht ausgewertet werden.

 

Beide Proben werden via PCR-Verfahren ausgewertet, der zuverlässigsten Testform zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion. Mittels PCR-Verfahren können Infektionen bereits sehr früh nachgewiesen werden, wenn ein Kind möglicherweise noch gar nicht ansteckend ist. Dafür müssen die Spei-chelproben an der Schule abgeholt und in einem Labor ausgewertet wer-den.

 

Testergebnis: Positiver/negativer Pool

Wenn ein Pool negativ ist, wurde kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Der Unterricht kann am nächsten Tag ganz regulär für alle Kinder stattfinden.

 

Ist der Pool positiv, wurde mindestens ein Kind positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Anhand der Rückstellproben stellt das Labor fest, wer eine positiv und wer eine negativ getestete Probe abgegeben hat. Infizierte Kinder müssen in häusliche Quarantäne genommen werden. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Erziehungsberechtigten des infizierten Kindes in Verbindung und identifiziert nach Einzelfallprüfung gegebenenfalls weitere Kinder, die zunächst in Quarantäne gehen müssen. Von solch einer individuellen Anordnung des Gesundheitsamtes abgesehen dürfen die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag weiter regulär in die Schule gehen.

 

Befundübermittlung

In Bayern erfolgt die Ergebnisübermittlung elektronisch über eine digitale Schnittstelle, um die Schulen so weit wie möglich zu entlasten. Die Erziehungsberechtigten und Schulen werden von den Laboren über ein sicheres Portal über die Befunde informiert.

 

Die Ergebnisse liegen vor…

 

 bis 19 Uhr des gleichen Tages für die Pooltests und

 bis 6 Uhr des nächsten Tages für die Rückstelleproben nach einem positiven Poolergebnis.

 

Damit liegen die Ergebnisse in aller Regel vor Unterrichtsbeginn am Folgetag vor. Bitte beachten Sie, dass die Abläufe dieses logistisch hochkomplexen Projekts sich erst einspielen müssen. Daher kann es nicht ausgeschlossen werden, dass die ersten Ergebnisübermittlungen ggf. noch etwas verspätet eingehen.

 

Die Erziehungsberechtigten aller an dem Testverfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen, damit diese an dem PCR-Pooltestverfahren und der damit verbundenen elektronischen Befundübermittlung teilnehmen können. Die Teilnahme an dem Testverfahren ist freiwillig. Wer nicht teilnimmt, muss weiterhin selbständig einen negativen Testnachweis zu den bekannten Bedingungen vorlegen. Die entsprechende Einwilligungserklärung geht den Schulen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu, damit die Erziehungsberechtigten diese unmittelbar zum Schulstart erhalten und noch in der ersten Unterrichtswoche an die Schule zurückleiten können.